Regelung der Schulzahnpflege ab 1. April 2004
Aufgrund von Empfehlungen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Primarschulpflege Henggart beschlossen, ab April 2004 nur noch eine Rückvergütung an die gesetzlich vorgeschriebene zahnärztliche Untersuchung zu leisten. Rückvergütungen an Zahnbehandlungen und Zahnkorrekturen entfallen.
