Jokertage
Jokertage ermöglichen den Eltern, ihr Kind während eines Schuljahres an zwei Schultagen aus dem Unterricht zu nehmen.
Seit dem Schuljahr 2007/08 hat jedes Kind das Recht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen dem Unterricht fernzubleiben. Der Bezug von Jokertagen muss mindestens zwei Wochen vor dem betreffenden Termin mitgeteilt werden. Nähere Informationen zu den Jokertagen finden Sie im beigelegten Reglement.